Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Die Verordnung der Gemeinde regelt die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene.

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Veröffentlichungsdatum

22.04.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, wie Gästebetten in der Gemeinde zugewiesen werden, um die touristische Entwicklung zu unterstützen. Es gibt verschiedene Kategorien von Gästebetten, wie z.B. für gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Betriebe.
Die Anzahl der Gästebetten wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie z.B. die Einstellung von Betrieben oder die Reduzierung der Bettenanzahl. Es gibt klare Regeln für die Zuweisung und Nutzung dieser Betten.
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Bedarf Kontrollen durchführen. Es gibt auch spezifische Fristen und Bedingungen, die eingehalten werden müssen, um die Bettenzuweisung zu behalten.

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Veröffentlichungsdatum

22.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:05 Uhr

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