Beitritt zum digitalen Standesamt (ANSC): Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Das Dokument enthält einen Beschluss des Gemeindeausschusses mit welchem die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) im Rahmen des Projekts "Beitritt zum digitalen Standesamt (ANSC)” vorgenommen wird.

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Veröffentlichungsdatum

13.06.2024

Beschreibung

Die Gemeinde hat mit eigenem Beschluss des Gemeindeausschusses den Einzigen Projektverantwortlichen für das Projekt "Beitritt zum digitalen Standesamt (ANSC)” ernannt.
Die Ernennung ist von Art. 48 des G.D. Nr. 77/2021 vorgeschrieben.

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Veröffentlichungsdatum

13.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 09:17 Uhr