Die Zukunft im Meldeamt – das nationale Register der ansässigen Bevölkerung (ANPR)

Die Gemeinde ist ins Nationale Register der Wohnbevölkerung, kurz ANPR, übergegangen. Das bedeutet, dass...

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2021

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2 Minuten

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Die Gemeinde ist ins Nationale Register der Wohnbevölkerung, kurz ANPR, übergegangen.
Das bedeutet, dass die personenbezogenen Daten in der nationalen Registerdatenbank gespeichert und ständig aktualisiert werden.
Die Bürger/innen können über dieses ANPR - Portal verschiedene Dienste des Meldeamtes in Anspruch nehmen, ohne sich wie bisher auf die Gemeinde begeben zu müssen.

Folgende Dienste können zur Zeit in Anspruch genommen werden:

Ausdruck von Eigenerklärungen:
Durch die Plattform des ANPR können Sie folgende Eigenerklärungen selbst ausdrucken:
•    Zusammensetzung der meldeamtlichen Familie: Liste der Mitglieder, die den Familienstand bilden und Verwandtschaftsbeziehung mit dem Inhaber des Familienbogens
•    Aktueller Wohnsitz: Wohnadresse (für die historische Wohnsitzbescheinigung ist es erforderlich, das Meldeamt zu kontaktieren, um die Daten zu erhalten)
•    Zivilstand
•    Personalien: Vor - und Zuname, Steuernummer Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Registrierungsdaten der Geburtsurkunde
•    Staatsbürgerschaft
•    Daten zu Personalausweis: Nummer, Typ (Papier oder digital), gültig für Ausland oder nicht, Ablaufdatum, ausstellende Gemeinde
•    Daten zu Trauung / Partnerschaft: Angaben zu Ehepartner, Ort und Datum der Eheschließung sowie Angaben zu Trennung und Scheidung
•    Lebendbescheinigung

Seit dem 15. September 2020 (Art. 30 bis Gesetzesdekret 76/2020) sind nicht nur öffentliche Ämter und die Konzessionäre und Betreiber von öffentlichen Diensten, sondern auch private Betreiber wie Banken, Versicherungsunternehmen, CAF, Sportverbände, Arbeitgeber usw. verpflichtet, Selbstbescheinigungen anstelle der entsprechenden Bescheinigungen anzunehmen.

Ausdruck von Bescheinigungen:
Seit dem 15.11.2021 ist es möglich, eigenständig Bescheinigungen für sich oder seine zusammenlebenden Familienangehörigen vom ANPR - Portal herunterzuladen. Man muss sich somit auch hierfür nicht mehr auf die Gemeinde begeben.
Folgende Bescheinigungen können Sie über das Portal eigenständig herunter laden:
•    Meldeamtliche Bestätigung der Geburtsdaten
•    Ehebescheinigung
•    Staatsbürgerschaftsbescheinigung
•    Lebendbescheinigung
•    Wohnsitzbescheinigung
•    Zivilstand
•    Familienbogen
•    Wohnsitzbescheinigung in Wohngemeinschaft
•    Familienbogen mit Angabe des Verwandschaftsgrades
•    Bescheinigung über den freien Stand
•    Bescheinigung der eingetragenen Partnerschaft
•    Bescheinigung der nichtehelichen Partnerschaft

Diese Bescheinigungen sind bis zum 31.12.2021 im Sinne des Art. 62, Abs 3, des CAD von der Stempelsteuer und den Sekretariatsgebühren befreit.

Antrag um Richtigstellung persönlicher Daten:
Sie können über das Portal ihre meldeamtlichen Daten abrufen und auf deren Richtigkeit überprüfen. Sofern Sie Unstimmigkeiten feststellen sollten, können Sie diese dem zuständigen Meldeamt direkt über das Portal mitteilen.

Den Zugriff auf das ANPR-Portal erhalten Sie durch:
•    aktivierte elektronische Identitätskarte (CIE) nähere Infos finden Sie HIER
•    Bürgerkarte (CNS) nähere Infos finden Sie HIER
•    SPID (öffentliches System für die digitale Identität)




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Zuletzt aktualisiert: 24.06.2024, 15:04 Uhr

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